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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

In vielen Wohnanlagen im Raum Freiburg, Emmendingen, Denzlingen, Waldkirch, Teningen und dem Kaiserstuhl werden nach wie vor Ölheizungen, Öltanks oder alte Restleitungen betrieben oder befinden sich noch in Kellern und Technikräumen.
Diese Anlagen – egal ob aktiv oder stillgelegt – bergen ein erhebliches Risiko für Boden- und Grundwasserverunreinigungen.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (auch: Öltank-Haftpflicht) schützt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor hohen Kosten, wenn Heizöl austritt und die Umwelt geschädigt wird.
Gerade in unserer Region sind die Umweltschutzauflagen besonders streng – und Verstöße werden teuer.

Heizöl
Heizöltanks

1. Warum ist diese Versicherung in der Region Freiburg besonders relevant?

Die Region gehört zu den empfindlichsten Gebieten Baden-Württembergs, was Boden- und Grundwasserqualität betrifft:

Hoher Grundwasserstand

In vielen Ortsteilen (z. B. Freiburg-Stühlinger, Zähringen, Denzlingen, Wasser) liegt der Grundwasserspiegel hoch.
→ Bereits kleine Mengen Heizöl können sofort großflächige Schäden verursachen.

Häufig Starkregen-Ereignisse

Die Landkreise Freiburg & Emmendingen hatten in den vergangenen Jahren mehrere Starkregenfälle, bei denen Keller geflutet wurden.
→ Steht ein Öltank im Keller und wird beschädigt, gelangt Öl rasch in Boden oder Kanalisation.

Strenge Umweltauflagen im Dreisam- und Elztal

Das Wasserwirtschaftsamt achtet in unserer Region besonders streng auf den Schutz der Fluss- und Auenlandschaften.
→ Sanierungspflichten sind umfangreicher und teurer als in vielen anderen Regionen Deutschlands.

Viele ältere Gebäude mit alten Öltanks

Vor allem in Häusern der 70er bis 90er Jahre im Breisgau-Kaiserstuhl stehen noch Stahltanks, die zunehmend rosten.
→ Diese bergen ein hohes Leckagerisiko.

2. Welche Risiken bestehen für WEGs?

WEGs tragen folgende Risiken:

    • Undichte Tanks oder Leitungen

    • Überlauf beim Befüllen

    • Schäden durch Starkregen oder Hochwasser

    • Fehler bei Wartungsarbeiten

    • Altanlagen, die nicht ordnungsgemäß stillgelegt wurden

Kommt es zu einem Umweltschaden, haften alle Eigentümer gemeinsam – auch ohne eigenes Verschulden (§ 22 WHG).

3. Was deckt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ab?

Die Versicherung übernimmt Schäden, wenn durch austretende Flüssigkeiten ein öffentliches Gewässer oder das Erdreich geschädigt wird.

Versicherte Schäden sind z. B.:
    • ausgelaufenes Heizöl aus Kellertanks

    • Überfüllung des Tanks beim Befüllen

    • Rohrbruch in Ölleitungen

    • Defekte an Öltanks, Ölleitungen oder Armaturen

    • versehentlich ausgetretene Chemikalien (je nach Vertragsart)

    • Sanierung des verunreinigten Bodens

    • Reinigung von Abwasserkanälen

    • Kosten durch Einsatz der Feuerwehr (z. B. Ölbinder, Abpumpen)

Versicherte Leistungen sind:
    • Wiederherstellung des kontaminierten Erdreichs

    • Kosten für Gutachter, Laborproben und Behördenauflagen

    • Öffentliche Kosten (Gemeinde, Wasserbehörde, Feuerwehr)

    • Schäden am Grundstück von Nachbarn

    • Schäden an Gewässern (z. B. Öl im Bachlauf)

    • Schadenersatzforderungen Dritter

    • Abwehr unberechtigter Ansprüche

4. Was deckt die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung NICHT ab?

❌ Nicht versicherte Schäden:
    • Schäden am Tank selbst (dafür bräuchte man eine separate Tankversicherung, selten abgeschlossen)

    • Schäden innerhalb des Gebäudes, z. B. ölverschmierte Wände
      → dafür: Gebäudeversicherung / Hausrat

    • Vorsätzlich verursachte Schäden

    • Schäden durch nicht gewartete oder „offensichtlich marode“ Tanks

    • Schäden durch nicht genehmigte Anlagen

❌ Ebenfalls ausgeschlossen:
    • Schäden durch normale Abnutzung

    • Schäden durch nicht eingehaltene Prüfpflichten

    • Verunreinigungen durch Anlagen, die nicht gemeldet oder nicht genehmigt sind

5. Was wir als Hausverwaltung bei der Gewässerschaden-Haftpflicht leisten

Wir als Hausverwaltung prüfen, ob für Ihre WEG eine Gewässerschaden-Haftpflicht nötig ist, holen passende Angebote ein und bereiten die rechtssichere Beschlussfassung vor. Zudem überwachen wir die vorgeschriebenen Tankprüfungen und verwalten die Versicherung laufend.
Im Schadensfall übernehmen wir die komplette Abwicklung – von der Meldung bis zur Koordination von Gutachtern, Firmen und Behörden.

Fazit

Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist für Gebäude mit Heizöltank unverzichtbar, da sie die WEG vor hohen Kosten und Haftungsrisiken schützt. Wir als Hausverwaltung sorgen dafür, dass Ihre Gemeinschaft optimal abgesichert ist – von der Bedarfsermittlung über den Versicherungsvergleich bis zur rechtssicheren Verwaltung und schnellen Unterstützung im Schadenfall.

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