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Rückstauschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft

Durch immer häufigere Starkregenereignisse steigt das Risiko, dass überlastete Kanäle Abwasser in Gebäude zurückdrücken.
Dass Rückstauschäden real sind, zeigen aktuelle Ereignisse der letzten Jahre in der Region Freiburg – Emmendingen – Denzlingen:

  • Heftiger Starkregen im Landkreis Emmendingen, besonders in Kenzingen und Herbolzheim, führte zu überfluteten Straßen und vollgelaufenen Kellern.
  • Die Stadt Emmendingen warnt ausdrücklich, dass die Kanalisation bei Starkregen die Wassermengen nicht mehr aufnehmen kann.
  • Auch die Stadt Freiburg weist darauf hin, dass Rückstau bei überlastetem Kanalnetz jederzeit möglich ist und Abwasser über die Hausanschlussleitungen in Gebäude gedrückt werden kann.
Rückstauschutz Wasserschaden hausverwaltung
Keller überflutet

1. Warum Rückstauschutz notwendig ist

Wenn keine Rückstausicherung vorhanden ist, kann sich das Abwasser im Kanal stauen und über die Hausanschlussleitung zurück ins Gebäude fließen. Betroffen sind oft:
  • Bodenabläufe
  • Waschräume
  • Duschen & Waschbecken
  • Toiletten
Auch Rohrverstopfungen, Wurzeleinwuchs oder Rohrbrüche können einen Rückstau verursachen.
Für Eigentümer bedeutet das: Ohne Rückstauschutz drohen erhebliche Schäden – und die WEG haftet.

2. Ist ein Rückstauschutz Pflicht?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum nachträglichen Einbau besteht zwar nicht.
Aber:

✔ Eigentümer sind verpflichtet, ihre Entwässerungsanlagen gegen Rückstau zu sichern.
Diese Pflicht ergibt sich aus:

  • den Entwässerungssatzungen der Gemeinden,
  • der technischen Norm DIN 1986-100.

✔ Versicherungen leisten oft nur bei vorhandenem Rückstauschutz.

Fehlt die Sicherung, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt oder verweigert werden.

Darum sollten sich Eigentümer und WEGs unbedingt bei Versicherung und Gemeinde informieren.

3. Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene ist das höchste Niveau, auf das Abwasser in der öffentlichen Kanalisation bei Überlastung ansteigen kann.
In der Praxis entspricht sie nahezu immer der Straßenoberkante vor dem Gebäude.

Gefährdete Bereiche sind z. B.:

  • Kellerräume
  • Hobbyräume
  • Technik- und Waschräume
  • Souterrainwohnungen

Alles unterhalb der Rückstauebene muss geschützt werden.

Rückstauklappe

4. Wie muss Rückstauschutz eingebaut werden?

Die DIN 1986-100 legt fest, welche Technik jeweils erforderlich ist:

Fäkalienhaltiges Abwasser (z. B. Toiletten)

  • Pflicht: Hebeanlage mit Rückstauschleife
  • Rückstauklappen sind hier nicht zulässig

Fäkalienfreies Abwasser (Dusche, Waschbecken, WM)

  • Erlaubt: Rückstauverschlüsse Typ 2 oder 3
  • Einbau unterhalb der Rückstauebene,
    entweder zentral in der Grundleitung oder direkt in der Anschlussleitung.

Wichtig:

Rückstauverschlüsse müssen:

  • DIN-konform,
  • zugänglich,
  • automatisch schließend,
  • regelmäßig gewartet sein.
Hebeanlage Rückstauschutz
Hebeanlage

5. Welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung beim Rückstauschutz?

Eine professionelle Hausverwaltung sorgt dafür, dass Rückstauschutz technisch korrekt, rechtssicher und vollständig dokumentiert umgesetzt wird. Dazu gehören:

  1. Prüfung der Rückstausituation
    • Identifikation aller gefährdeten Räume unterhalb der Rückstauebene.
  1. Kontrolle bestehender Anlagen
    • Rückstauverschlüsse
    • Hebeanlagen
    • Allgemeiner Zustand und Zugänglichkeit
  1. Organisation der Wartungen
    • Rückstauverschlüsse: jährlich
    • Hebeanlagen: halbjährlich
  1. Koordination von Reparaturen & Nachrüstungen
    • Angebote einholen
    • Fachfirmen beauftragen
    • Beschlüsse umsetzen
  1. Kommunikation mit Versicherung & Gemeinde
    • Klärung von Anforderungen
    • Nachweispflichten bei Schäden
  1. Schadenmanagement
    • Notdienste koordinieren
    • Versicherung einbinden
    • Sanierungsfirmen organisieren
  1. Beratung von Eigentümern
    • technische Lösungen
    • Kostenvarianten
    • rechtliche Anforderungen

Fazit

Ein funktionierender Rückstauschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudesicherheit für jede Wohnungseigentümergemeinschaft.
Er verhindert teure Schäden, schützt Eigentümer und reduziert das Haftungsrisiko der WEG erheblich.

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