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Wie wir als Hausverwaltung Minijobs für engagierte Eigentümer ermöglichen

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es Eigentümer, die sich aktiv einbringen und regelmäßige Aufgaben rund ums Haus übernehmen möchten – etwa die Mülltonnenbereitstellung, kleine Pflegearbeiten oder einfache Reparaturen. Soll eine solche Tätigkeit vergütet werden, ist ein Minijob die rechtlich saubere und faire Lösung.

Wir als Hausverwaltung sorgen dafür, dass dieser Prozess transparent, rechtssicher und unkompliziert abläuft. Wir begleiten die WEG von der Vorbereitung und Beschlussfassung bis hin zur offiziellen Anmeldung bei der Minijob-Zentrale – und kümmern uns zudem darum, dass die Lohnabrechnung korrekt erstellt und alle gesetzlichen Pflichten eingehalten werden. So können engagierte Eigentümer sicher tätig werden, während die Gemeinschaft jederzeit rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.

minijob hausverwaltung

1. Wann gilt ein Eigentümer als Minijobber?

Wenn ein Eigentümer für die WEG regelmäßig Tätigkeiten ausführt und hierfür eine Vergütung erhält, liegt rechtlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor – also ein Arbeitsverhältnis im Rahmen eines Minijobs.
Dazu zählen u. a.:

    • Treppenhausreinigung

    • Mülltonnenbereitstellung

    • kleine Instandhaltungsarbeiten

    • Gartenpflege

    • Winterdienst

    • einfache technische Kontrollen

2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit diese Tätigkeit rechtssicher als Minijob ausgeübt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Vergütung maximal 556 € monatlich (ab 2025)

    • Aufgaben, Verantwortlichkeiten und zeitlicher Umfang klar definiert

    • ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der alle rechtlichen Pflichten regelt (Arbeitszeit, Urlaub, Weisungsrecht, Vergütung)

Nur wenn diese Punkte erfüllt sind, darf die WEG – vertreten durch die Hausverwaltung – den Eigentümer ordnungsgemäß als Minijobber beschäftigen und die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen.

3. Minijob-Abwicklung für WEGs in Freiburg, Emmendingen und Umgebung

a. Registrierung bei der Minijob-Zentrale – vor dem ersten Arbeitstag

Damit wir als Hausverwaltung einen Minijobber für die WEG rechtssicher beschäftigen können, führen wir zunächst alle erforderlichen Registrierungen durch:

    • Beantragung einer Betriebsnummer für die WEG

    • Einrichtung des Zugangs im Minijob-Portal

    • Anlegen des Minijobbers als Beschäftigten

    • Übermittlung der Meldung „Anmeldung zur Sozialversicherung“ (Meldung 10)

Erst nach dieser Anmeldung darf der Minijobber offiziell tätig werden.

b. Anmeldung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg

Da sich alle WEGs im Raum Freiburg–Emmendingen im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) befinden, melden wir die Gemeinschaft dort als Arbeitgeber an:

    • Die Unfallkasse legt die WEG offiziell als Mitglied an

    • Wir erhalten eine Mitgliedsnummer für spätere Meldungen

    • Die UKBW stellt einmal jährlich eine Beitragsrechnung aus

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für alle Beschäftigten verpflichtend – auch bei Minijobs.

c. Monatlich: Lohnabrechnung & Abführung aller Abgaben an die Minijob-Zentrale

Als Hausverwaltung erstellen wir monatlich die Lohnabrechnung des Minijobbers:

    • Berechnung von Brutto/Netto

    • Erfassung und Dokumentation der Arbeitsstunden

    • Ermittlung aller relevanten Abgaben

Anschließend führen wir gesammelt die Beiträge an die Minijob-Zentrale ab:

    • 15 % Rentenversicherung

    • 13 % Krankenversicherung (falls gesetzlich versichert)

    • 2 % Pauschalsteuer

4. Was kostet ein Minijobber die WEG? – Beispielrechnung mit 500 € Lohn

Damit Sie als Eigentümer ein transparentes Bild erhalten, haben wir die folgenden Kosten beispielhaft für einen Minijobber mit einem monatlichen Lohn von 500 € durchgerechnet. Die Übersicht zeigt, welche Arbeitgeberabgaben zusätzlich zum Lohn anfallen, an welche Stellen diese gezahlt werden und mit welchen Gesamtkosten die WEG pro Monat rechnen muss.

PositionBetrag
Lohn an Minijobber500 €
Rentenversicherung (15 %)75 €
Krankenversicherung (13 %)65 €
Pauschalsteuer (2 %)10 €

Unfallversicherung (UKBW, ca.)

Dieser Betrag variiert je nach Gefahrtarifstelle, aber typische Werte: ca. 60–120 € pro Jahr je Minijobber

Für die Beispielrechnung nehme ich einen realistischen Mittelwert: 8 € pro Monat

8 €
Gesamtkosten WEG658 € / Monat

Zu den 500 € Lohn kommen für die WEG zusätzlich rund 158 € Arbeitgeberabgaben hinzu.
Damit liegt der Mehranteil bei etwa 31 % des Lohns.
Insgesamt kostet ein Minijobber mit 500 € Monatslohn die WEG somit ca. 658 € pro Monat.

5. Besonderheiten, wenn der Minijobber im Verwaltungsbeirat sitzt

Übernimmt ein Eigentümer Aufgaben gegen Entgelt und ist gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsbeirats, gelten erhöhte Transparenz- und Sorgfaltspflichten.

  • Der betroffene Eigentümer sollte bei Beschlüssen zu seinem eigenen Vertrag nicht mit abstimmen (Interessenkonflikt).

  • Die WEG muss immer mehrere Vergleichsangebote einholen, auch wenn der Bewerber ein Eigentümer oder Beirat ist.

  • Fehlen Marktvergleich oder ordnungsgemäße Beschlussfassung, kann der Beschluss unwirksam sein.

6. Haftung und notwendige Versicherungen

Während ein Minijobber Arbeiten für die WEG ausführt, gelten die allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts:

  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Minijobber in der Regel nicht für verursachte Schäden.

  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Beschäftigte in Regress genommen werden, allerdings nur in Ausnahmefällen.

Wer haftet grundsätzlich?

Im Normalfall haftet die WEG als Arbeitgeber für Schäden, die im Rahmen der Arbeit entstehen. 

Welche zusätzliche Versicherung ist notwendig?

Die WEG sollte prüfen, ob der Minijobber in der bestehenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert ist.
Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen kleinen Betriebshaftpflichtversicherung für WEG-Beschäftigte, damit Schäden, die der Minijobber verursacht, abgesichert sind.

Unfallversicherung – verpflichtend

Für Arbeits- und Wegeunfälle ist der Minijobber über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Die WEG muss den Beschäftigten dafür bei der zuständigen Unfallkasse anmelden.

Fazit

Durch eine rechtssichere Organisation stellen wir sicher, dass engagierte Eigentümer unterstützen können, ohne die WEG zu gefährden. So bleibt die Gemeinschaft gut geschützt und professionell verwaltet.

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